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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Amek Toys Geltungsbereich Alle Lieferungen und Leistungen, sowie sämtliche Verkäufe und Angebote erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung beim einzelnen Geschäftsabschluß ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner unserer Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Arbeitswoche nach Erhalt der Auftragsbestätigung, schriftlich, gelten unsere Geschäftsbedingungen in vollem Umfang und uneingeschränkt als angenommen. Die Annahme unserer Lieferungen schließt in jedem Fall die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen ohne jegliche Vorbehalte ein. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Im Einzelfall gilt folgendes: Anwendung Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden für uns hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Die Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach erfolgter ordnungsgemäßer Bestätigung des Auftrages ein.  Preise Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich netto, ab Lager Bremen. Zahlung 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang netto zu erfolgen. 2. Uns unbekannte Kunden werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse beliefert. 3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9,5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. 4. Bei Annahme von Aufträgen ist die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners Geschäftsgrundlage. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners mindern, sind wir berechtigt, unsere sämtlichen Restforderungen – auch solche aus anderen Geschäften – ohne Berücksichtigung der Laufzeit hereingenommener Wechsel, der Annahme von Schecks, etwaige Valutierungs- oder Stundungsvereinbarungen und eventuell vorliegender Sicherheiten sofort fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse, gegen Leistung einer entsprechenden Sicherheit zu erbringen, vom Vertrag zurückzutreten und / oder die sofortige Herausgabe der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt hiervon unberührt. 5. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Wechsel und Akzepte werden nur zahlungshalber entgegen genommen. Sämtliche entstehende Spesen und Kosten sind kundenseitig zu erstatten und sofort fällig. 6. Dem Vertragspartner steht wegen etwaiger eigener Ansprüche ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Versand - Lieferung - Abnahme 1. Der Versand erfolgt ausschließlich ab Lager Bremen. 2. Der Transport geschieht auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch bei Einschaltung eigenen Transportpersonals. Transportversicherungen werden von uns nur nach schriftlicher Anweisung vorgenommen, die Kosten sind kundenseitig zu erstatten. Der Versand wird nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung bewirkt. 3. Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Höhere Gewalt und Ereignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, wie z. B. auch nicht rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung, befreien uns von der Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen und vereinbarter Preise. Entsprechende Schadenersatzansprüche aus verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen. 4. Die bestellte Ware ist binnen 15 Tagen nach Verfügbarkeit in Bremen abzunehmen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Abnahmeverzug sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Eigentumsvorbehalt 1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit unserem Vertragspartner zustehender Forderungen, auch bisheriger, sowie künftige entstehende oder fällig werdende Forderungen, einschließlich der aus etwaigen Refinanzierungswechseln, unser Eigentum. 2. Wird unser Eigentum durch Pfändung oder auf andere Weise beeinträchtigt, so hat der Vertragspartner den Dritten unverzüglich auf unser Eigentum an der Ware hinzuweisen und gleichzeitig uns durch die Übersendung der Verträge über die Beeinträchtigung zu informieren. 3. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines laufenden Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern, oder zu bearbeiten. Die Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt, zur Sicherung unserer Forderungen und in dieser Höhe, an uns abgetreten, wobei wir diese Abtretung hierdurch annehmen. 4. Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Vertragspartner Auskunft zu verlangen, welche von uns gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen und zurückzuholen. 5. Der Vertragspartner trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwaren und ausreichend gegen Verlust zu versichern. 6. Die Pfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen. Gewährleistung 1. Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich angemeldet werden. Spätere Gewährleistungs-ansprüche können wir nicht mehr berücksichtigen. 2. Die Rücksendung mangelhafter, defekter oder falscher Ware bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. 3. Im Falle von Mängeln sind wir lediglich zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Die Ansprüche auf Wandlung des Kaufvertrages und Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, es sei denn, eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung ist uns in angemessener Frist unmöglich. 4. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz besteht nicht. Solange der Vertragspartner seiner Pflicht zur Abnahme und vollständigen Bezahlung der Ware nicht vollständig nachgekommen ist, sind wir zur Nacherfüllung nicht verpflichtet. Schutzrechte Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass das Anbieten und der Vertrieb der von uns gelieferten Waren gegen Geschmacksmuster sowie gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen können. Für hieraus resultierende Rechtsmängel ist unsere Haftung ausgeschlossen. Erfüllungsort - Gerichtsstand 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist beiderseits Ansbach. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks. 2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bestimmungen trotzdem unwirksam ist, tritt automatisch die dieser Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende in Kraft. Anwendbares Recht Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches unvereinheitlichtes Recht – unter Ausschluß des UN-Kaufrechts – anwendbar. Stand August 2008

 
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