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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Amek ToysGeltungsbereich
Alle
Lieferungen und Leistungen, sowie sämtliche Verkäufe und Angebote erfolgen
aufgrund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn wir
im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Ihre Geltung kann nur durch
ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung beim einzelnen Geschäftsabschluß ganz
oder teilweise ausgeschlossen werden. Entgegenstehende Bedingungen unserer
Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne
zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
Widerspricht
der Vertragspartner unserer Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer
Arbeitswoche nach Erhalt der Auftragsbestätigung, schriftlich, gelten unsere
Geschäftsbedingungen in vollem Umfang und uneingeschränkt als angenommen. Die
Annahme unserer Lieferungen schließt in jedem Fall die Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen ohne jegliche Vorbehalte ein. Unsere Geschäftsbedingungen
gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse, ohne dass es einer
erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Im Einzelfall gilt folgendes:
Anwendung
Sämtliche
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden für uns
hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch unsere Auftragsbestätigung
verbindlich. Die Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach erfolgter
ordnungsgemäßer Bestätigung des Auftrages ein.
Preise
Unsere
Preise verstehen sich grundsätzlich netto, ab Lager Bremen.
Zahlung
1. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach
Wareneingang netto zu erfolgen.
2. Uns
unbekannte Kunden werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse beliefert.
3. Bei
Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 9,5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz.
4. Bei
Annahme von Aufträgen ist die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners
Geschäftsgrundlage. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des
Vertragspartners mindern, sind wir berechtigt, unsere sämtlichen
Restforderungen – auch solche aus anderen Geschäften – ohne Berücksichtigung
der Laufzeit hereingenommener Wechsel, der Annahme von Schecks, etwaige
Valutierungs- oder Stundungsvereinbarungen und eventuell vorliegender Sicherheiten
sofort fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse, gegen Leistung einer
entsprechenden Sicherheit zu erbringen, vom Vertrag zurückzutreten und / oder
die sofortige Herausgabe der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware
zu verlangen. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.
5. Die
Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Wechsel und Akzepte
werden nur zahlungshalber entgegen genommen. Sämtliche entstehende Spesen und
Kosten sind kundenseitig zu erstatten und sofort fällig.
6. Dem
Vertragspartner steht wegen etwaiger eigener Ansprüche ein Zurückbehaltungs-
oder Aufrechnungsrecht nicht zu.
Versand - Lieferung - Abnahme
1. Der Versand
erfolgt ausschließlich ab Lager Bremen.
2. Der
Transport geschieht auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch bei
Einschaltung eigenen Transportpersonals. Transportversicherungen werden von uns
nur nach schriftlicher Anweisung vorgenommen, die Kosten sind kundenseitig zu
erstatten. Der Versand wird nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für
billigste Verfrachtung bewirkt.
3.
Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Höhere Gewalt und Ereignisse, die
außerhalb unseres Einflusses liegen, wie z. B. auch nicht rechtzeitige und
richtige Selbstbelieferung, befreien uns von der Einhaltung eingegangener
Lieferverpflichtungen und vereinbarter Preise. Entsprechende
Schadenersatzansprüche aus verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung sind
ausgeschlossen.
4. Die
bestellte Ware ist binnen 15 Tagen nach Verfügbarkeit in Bremen abzunehmen,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Abnahmeverzug sind wir
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
Eigentumsvorbehalt
1. Alle
gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus
der Geschäftsbeziehung mit unserem Vertragspartner zustehender Forderungen,
auch bisheriger, sowie künftige entstehende oder fällig werdende Forderungen,
einschließlich der aus etwaigen Refinanzierungswechseln, unser Eigentum.
2. Wird
unser Eigentum durch Pfändung oder auf andere Weise beeinträchtigt, so hat der
Vertragspartner den Dritten unverzüglich auf unser Eigentum an der Ware
hinzuweisen und gleichzeitig uns durch die Übersendung der Verträge über die
Beeinträchtigung zu informieren.
3. Der
Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines laufenden
Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern, oder zu bearbeiten. Die Forderungen des
Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits
jetzt, zur Sicherung unserer Forderungen und in dieser Höhe, an uns abgetreten,
wobei wir diese Abtretung hierdurch annehmen.
4. Solange
eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Vertragspartner
Auskunft zu verlangen, welche von uns gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist
und wo sie sich befindet. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an
der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen und zurückzuholen.
5. Der
Vertragspartner trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist
verpflichtet, sie sorgfältig zu verwaren und ausreichend gegen Verlust zu
versichern.
6. Die
Pfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen.
Gewährleistung
1. Etwaige
Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen
nach Wareneingang schriftlich angemeldet werden. Spätere
Gewährleistungs-ansprüche können wir nicht mehr berücksichtigen.
2. Die
Rücksendung mangelhafter, defekter oder falscher Ware bedarf unserer
schriftlichen Zustimmung.
3. Im Falle
von Mängeln sind wir lediglich zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
verpflichtet. Die Ansprüche auf Wandlung des Kaufvertrages und Minderung des
Kaufpreises sind ausgeschlossen, es sei denn, eine Ersatzlieferung oder
Nachbesserung ist uns in angemessener Frist unmöglich.
4. Ein
Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz besteht nicht. Solange der
Vertragspartner seiner Pflicht zur Abnahme und vollständigen Bezahlung der Ware
nicht vollständig nachgekommen ist, sind wir zur Nacherfüllung nicht
verpflichtet.
Schutzrechte
Der
Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass das Anbieten und der Vertrieb der
von uns gelieferten Waren gegen Geschmacksmuster sowie gegen wettbewerbsrechtliche
Vorschriften verstoßen können. Für hieraus resultierende Rechtsmängel ist
unsere Haftung ausgeschlossen.
Erfüllungsort - Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist beiderseits Ansbach. Dies gilt auch für
Ansprüche aus Wechseln und Schecks.
2. Die
etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages. Für den Fall, dass eine der
vorgenannten Bestimmungen trotzdem unwirksam ist, tritt automatisch die dieser
Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende in Kraft.
Anwendbares Recht
Auf den
Vertrag ist ausschließlich deutsches unvereinheitlichtes Recht – unter
Ausschluß des UN-Kaufrechts – anwendbar.
Stand August
2008